Laut einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund ist die neue Berechnung der Grundsteuer in elf deutschen Bundesländern verfassungswidrig. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff kam zu diesem Schluss und empfiehlt den Verbänden, in fünf Bundesländern Musterklagen vor Gericht zu bringen: in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Die Verbände raten den Eigentümern dazu, Einspruch gegen die bereits von den Finanzämtern verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen. In den meisten Bundesländern bilden diese Bescheide die Grundlage für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer. Der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, betonte, dass die neue Grundsteuer nicht funktioniere und letztendlich zu deutlichen Mehrbelastungen führen werde.

Welche Bundesländer sind betroffen?

Die Grundsteuer soll ab 2025 neu berechnet werden. Nicht alle Bundesländer müssen dabei die gleichen Kriterien anwenden. Während die meisten das umstrittene Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.

Aufgrund der Reform mussten bereits Tausende von Immobilienbesitzern bei ihren Finanzämtern eine Erklärung mit Daten zu ihrem Grundstück und Haus abgeben, da der Wert von fast 36 Millionen Immobilien neu berechnet werden muss.

Kirchhoff kritisierte, dass die daraufhin festgelegten Bodenrichtwerte nicht vergleichbar seien. So habe zum Beispiel die begehrte Wohnlage Wannsee in Berlin einen geringeren Richtwert erhalten als die weniger attraktive Lage Neukölln. Auch individuelle Umstände wie Denkmalschutz-Auflagen, Baumängel und Altlasten würden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Kirchhoff hält die Grundsteuer-Berechnung über den Bodenrichtwert generell für problematisch – im Vergleich zu Modellen, die nur Fläche und Gebäudeart berücksichtigen.

Die Höhe der Grundsteuer bleibt vorerst unklar

Seit Einreichung der Unterlagen wurden rund 15 bis 20 Millionen Steuerbescheide ausgestellt. Viele Eigentümer erlebten dabei eine böse Überraschung, da die Bodenrichtwerte oft deutlich höher waren als zuvor. Der Präsident von Haus und Grund, Kai Warnecke, berichtete von einem „irrsinnigen Mitglieder-Zulauf“ wegen dieser Problematik. Es sei für die Eigentümer sehr irritierend, dass es keine Angaben darüber gebe, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 tatsächlich zahlen müssten.

Die Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab, die erst kurzfristig festgelegt werden. Die Verbände warnen, dass es häufig zu spät sei, sich gegen die Bescheide zu wehren, wenn die Hebesätze erst einmal festgelegt seien. Deshalb appellieren sie an die elf Bundesländer, sich vom Berechnungsmodell des Bundes zu lösen und eigene, aus ihrer Sicht weniger angreifbare Methoden zu entwickeln. Ob und wie die Bundesländer auf diesen Appell reagieren werden, bleibt abzuwarten.

Wie geht es mit der Grundsteuer weiter?

In jedem Fall dürfte das Thema Grundsteuer und ihre Berechnung auch in Zukunft noch für Diskussionen und gegebenenfalls auch für weitere rechtliche Auseinandersetzungen sorgen. Immobilienbesitzer sollten daher die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls frühzeitig rechtliche Schritte einleiten, falls sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Klagewelle der Verbände und Eigentümer entwickeln wird und ob das Verfassungsgericht das derzeitige Berechnungsmodell für verfassungswidrig erklären wird. Auch bleibt abzuwarten, ob sich die Bundesländer, die derzeit das kritisierte Modell anwenden, aufgrund der Kritik der Verbände und der drohenden Klagen für eine andere Berechnungsmethode entscheiden werden.

Für viele Eigentümer bleibt die Grundsteuer weiterhin eine große Belastung, insbesondere wenn die Bodenrichtwerte in ihren Regionen stark angestiegen sind. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in den nächsten Jahren entwickeln wird und welche Auswirkungen die Klagen der Verbände und Eigentümer auf die Berechnung der Grundsteuer haben werden.


1 Kommentar

Deutschland: Altersgerechte Wohnungen fehlen! - ImmoMogul · April 19, 2023 um 11:30 am

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